Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Lieferanten- und Abnehmerbeziehungen zwischen dem Lieferanten (MEV PRAHA s.r.o.) auf der einen Seite und dem Kunden auf der anderen Seite im Sinne des Kaufvertrags. Die Geschäftsbedingungen treten durch Annahme von Kundenbestellung oder durch Aufnahme von Leistung der Bestellung in Kraft. Beide Vertragsparteien sind mit dem Inhalt der Geschäftsbedingungen einverstanden und verpflichten sich sie einzuhalten. Die in der Bestellung oder im Kaufvertrag angegebenen und vom Lieferanten bestätigten Abschlüsse haben vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Angebote:
Die verarbeiteten Preisangebote sind von den technischen Eingaben abhängig und ihre Gültigkeit beschränkt sich auf eine Dauer von drei Monaten.
- Bestellungen:
Eine ordnungsgemäße Bestellung muss die folgenden Angaben enthalten: vollständige Adresse des Rechnungsempfängers, beziehungsweise auch die Adresse des Warenempfängers, IdNr. und USt-IdNr. und Bankverbindung.Weiter noch die Bestellnummer, den Namen der gewünschten Ware, die Menge, den gewünschten Liefertermin und die Versandanweisung.Der Lieferant bestätigt die vom Kunden per Post, Fax oder E-Mail gesendeten Bestellungen und gibt den Termin an, beziehungsweise auch mit einer Preisberechnung.
- Rücktritt von Bestellung:
Der Kunde kann von einer abgeschlossenen Bestellung rücktreten oder einen unvollendeten Auftrag stornieren, dabei werden ihm jedoch alle schon aufgelaufenen Kosten berechnet und er ist verpflichtet diese dem Lieferanten zu bezahlen. Das bezieht sich auch auf spätere Änderungen in den Fertigungsunterlagen, die ein Bestandteil der Vergebung sind, oder auf Änderung der Vergebung..
II. LIEFERBEDINGUNGEN
- Der Lieferant verpflichtet sich die Ware zu einem Standardtermin oder zu einem Expresstermin zu liefern. Der vereinbarte Lieferungstermin wird in der Bestellung bestätigt.
- Expressaufträge werden zum wirklichen Datum der Leistung berechnet, d.h. zum Tag der Ausfertigung des Qualitätszertifikats.
- Soweit in der Bestellung nicht anders bestimmt ist, kann der Lieferant von der angegebenen Menge um: +10%, -5% abweichen (mindestens um eine Platte oder ein Panel). Bestellung in diesen Toleranzen wird als erfüllt betrachtet und berechtigt den Kunden nicht zur Beanstandung der Menge oder zur Ablehnung des Auftrags. Der Kunde kann sowohl die gewünschte Ausgangsmenge als auch die von ihm akzeptierten Abweichungen genau angeben, z.B. 10+/-0, 10+0(-5%), 10 +2, usw. Falls nur 10 angegeben wird, wird gemäß den AGB +10%, -5% verstanden.
- Die Ware wird normalerweise in eine Schutzfolie eingepackt und jede Warensorte wird im Paket mit dem Qualitätszertifikat ausgestattet. Bei Übergabe der Ware wird dem Kunden auch das Original des Lieferscheines übergeben.
- Einlieferung der Ware:a) Übernahme der Ware durch den Kunden (eine beauftragte Person) in der Auslieferung von MEV PRAHAb) per Post als Geschäftspaket, bzw. per Nachnahme oder als eine EMS-Sendung.
- Das Schadensrisiko übergeht auf den Kunden durch Warenübergabe in der Auslieferung von MEV PRAHA oder bei Übergabe von Ware an den ersten Lieferanten zur Beförderung zum Kunden gemäß der Bestellung.
- Der Lieferant behält sich das Recht auf Befreiung von seinen Einlieferungspflichten für die Dauer von Hindernissen höherer Gewalt vor, die außerhalb seines Willens liegen, und man kann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass er mit diesem Hindernis zur Zeit der Bestätigung der Bestellung gerechnet hat (Naturkatastrophen, Energieausfälle, Wasserausfälle, usw.).
- Bei einer Verletzung der Vertragspflichten des Lieferanten wegen einem von ihm verursachten Verzug vom Basistermin und im Leistungsvolumen hat der Kunde Recht auf einer Schadenersatz in einer Höhe von 0,1 % aus dem Preis der nichtgelieferten Ware für jeden Verzugstag.
- Die Unterlagen für die Dokumentationsbearbeitung sind Eigentum des Kunden und der Lieferant verpflichtet sich, dass er diese Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung des Besitzers keinem Dritten verabreichen wird. Die verarbeitete Dokumentation wird für die Zwecke von wiederholter Produktion beim Hersteller aufbewahrt und wird dem Kunden auf Anforderung zurückgegeben.
III. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Der Kunde verpflichtet sich den Preis für den berechneten Auftrag auf Grund der ausgestellten Rechnung zu bezahlen.
- Soweit kein anderer Fälligkeitstag vereinbart wurde, ist diese Rechnung binnen 14 Tagen ab dem Rechnungstag fällig. Der Lieferant sendet die Rechnung dem Rechnungsempfänger per Post oder übergibt sie bei Warenübergabe.
- Der Lieferant behält sich das Recht je nach dem Umfang des Auftrags eine Vorauszahlung zu berechnen. Die Verrechnung zwischen der Vorauszahlung und der Rechnung für Warenlieferung wird auf der Rechnung – dem Steuerbeleg – durchgeführt.
- Die Art von Zahlung für die Ware (per Überweisung, per Nachnahme, bar) wird bei Bestätigung der Bestellung vereinbart.
- Bei einem Verzug mit Rechnungsbezahlung ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in einer Höhe von 0,05% aus dem Schuldbetrag für jeden Verzugstag zu bezahlen. Das Recht beider Vertragsparteien auf Schadenersatz bleibt dabei unberührt. Das Eigentumsrecht auf die Ware und die Herstellungsdokumentation übergeht auf den Kunden erst nachdem der Preis des Auftrags aufs Konto des Lieferanten bezahlt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass alle vorigen Außenstände des Kunden bezahlt werden.
IV. GARANTIEBEDINGUNGEN UND BEANSTANDUNGEN
- Technische Parameter der gelieferten Leiterplatten erfüllen die Anforderungen der Normen ČSN EN 123 000, ČSN EN 123 200, ČSN EN 123 300, Klasse II. für allgemeine Industrieapplikationen.
- Jede Lieferung und jeder Produkttyp – (nichtbestückte) Leiterplatte ist in der Packung mit einem Qualitätszertifikat versehen, mit Angabe der Auftragsnummer, des Umfangs des Auftrags und Datums von Beendung der Produktion.
- Auf dem Qualitätszertifikat sind die Kontrolloperationen markiert – 100% elektrischer Test oder optischer Test, falls diese Tests im Rahmen des Fertigungsprozesses durchgeführt wurden.
- Das Qualitätszertifikat dient zugleich als Garantieschein.
- Der Lieferant übernimmt Garantie für Einhaltung der in der Bestellung vereinbarten technischen Parameter der Ware für eine Dauer von höchstens 24 Monate ab dem Warenausgang.
- Der Lieferant übernimmt keine Garantie für eine durch ungeeignete Lagerung beschädigte Ware.
- Mängel an der Ware, die bei der Warenübernahme entdeckt werden können (äußerlich erkennbare Mängel, Menge, Typ und Ausführung des Produktes), müssen vom Kunden binnen 8 Tagen ab Einlieferung der Ware an den in der
- Bestellung angegebenen Ablieferungsort als Mängelrüge geltend gemacht werden.
- Die beanstandete Ware muss jeweils dem Lieferanten zurückgegeben werden. Anderenfalls behält sich der Lieferant das Recht vor diese Beanstandung abzulehnen.
- Der Lieferant wird die Warenmängel in den beanstandeten Parametern überprüfen und wird seine Stellungnahme dem Kunden innerhalb der gesetzlichen Frist mitteilen.
- Bei einer berechtigten Warenbeanstandung wird die Beförderung von dem Lieferanten bezahlt.
- Wenn die Beanstandung berechtigt ist, beseitigt der Lieferant die entdeckten Mängel:- durch Reparatur, falls die technischen Parameter der Ware erfüllt werden (sofort),- durch Einlieferung von Ersatzware für die mangelhafte Ware,- durch Gewährung einer entsprechenden Ermäßigung aus dem Warenpreis.
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben gültig, auch wenn der Lieferant dem Kunden die Ware nur auf Grund von einer Bestellung liefert. Der Kunde bestätigt durch Unterzeichnen der Bestellung, dass er mit der Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist und verpflichtet sich nach diesen in dem Handels- und Lieferungsverkehr zu richten.
- Weitere Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches in der zum Zeitpunkt von Abschluss des Kaufvertrags oder Unterzeichnung der Bestellung gültigen Fassung, und zwar im Sinne der Bestimmungen von §262 des Handelsgesetzbuches.
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